Mo, 09.12.2019 - Di, 10.12.2019
Die neue Landesbauordnung NRW
21.01.2020
Bemessen und Konstruieren im Holztafelbau
29.01.2020
Energieeinsparverordnung
18.02.2020
Welchen Nutzen bringt die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger?
Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz übernehmen mit ihrer Anerkennung eine wichtige Aufgabe für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie arbeiten privatrechtlich im Namen der Bauherrin oder des Bauherren und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen wurden. Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes, die ein saSV auf gestellt hat, müssen nicht mehr von einer anderen Person oder Stelle geprüft werden.
Der staatlich anerkannte Sachverständige, der die Bescheinigung über die Aufstellung oder Prüfung des Wärmeschutznachweises ausstellt, muss derselbe sein, der auch die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung durchführt und hierüber die zweite Bescheinigung ausstellt (§ 2 Absatz 2 EnEV-UVO). Die Beauftragung muss durch den Bauherren erfolgen.
Welche wesentlichen Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nachgewiesen werden?
Den Antrag sowie die Verfahrensordnungen sowie weitere wichtige Informationen zu dem Anerkennungsverfahren sind hier zu finden und weiterhin hier.
Hier finden Sie die staatlich anerkannten Sachverständige (saSV).
Weitere Informationen sind hier zu finden:
- staatlich anerkannte Sachverständige
- Übersicht zur Einschaltung von saSV
- fachbezogene Seminare der Ingenieurakademie West
Ihre Ansprechpartner
Karin Muth
Tel. 0211/13067-128, E-Mail: muth@ikbaunrw.de
Dipl.-Ing. Jessica Zothe
Tel. 0211/13067-120, E-Mail: zothe@ikbaunrw.de
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