Fort- und Weiterbildung

FuWO bringt Wissens-„Update“

Fortbildung als Verpflichtung, Chance und Herausforderung: FuWO lautet die schnörkellose Kurzform für die seit Januar 2005 verbindliche Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW. Mit einem Rahmenwerk von zehn Paragrafen sorgt die FuWO dafür, dass die bereits bestehende und für die meisten ohnehin selbstverständliche Fortbildungspflicht nachweisbar umgesetzt wird. In einem 2-Jahres-Turnus müssen Ingenieurinnen und Ingenieure des Bau- und Vermessungswesens ihr berufliches Know-how „updaten“. Über die besuchten Veranstaltungen wird Buch geführt: Im persönlichen Fortbildungskonto können die Mitglieder der IK-Bau mit dem Soll-/Ist-Vergleich den aktuellen Stand in Sachen Wissens-„Update“ abfragen. Die Einhaltung der Fortbildungspflicht wird durch die Kammer stichprobenartig überprüft.

FuWO: Eine Anforderung, die Berufen mit höchstem Qualifikationsanspruch gerecht wird. Für den verantwortungsvollen Beruf des Ingenieurs im Bauwesen ist lebenslanges Lernen, zumal in Zeiten kontinuierlicher Veränderungen mit hoher globalisierter Vernetzung, bei weitem nicht nur Pflicht. Fort- und Weiterbildung bedeutet Chancen, eröffnet Antworten auf neue berufliche Herausforderungen, macht „fit“ für eine stabile Marktposition und bringt damit letztlich neue Aufträge und Arbeitsplätze. Erfolgreiche Fort- und Weiterbildung bestätigt auch und nicht zuletzt das öffentliche Bild des Berufsstandes – geprägt von hoher fachlicher Kompetenz und Transparenz.

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